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Künstliche Mineralfasern

Mineralfasern (z. B. von Mineralwolle), die vor 2006 hergestellt wurden, können durch Einatmen je nach Biobeständigkeit und Lungengängigkeit (Faser-Abmessungen) krebserregend wirken.

Seit Juni 2000 dürfen nur noch biolösliche, und damit nicht krebserzeugende, Mineralfaserprodukte in Verkehr gebracht werden. Diese ‚neuen‘ Fasern sind durch das ‚RAL-Gütezeichen für Erzeugnisse aus Mineralwolle‘ gekennzeichnet.
 

Künstliche Mineralfasern (KMF) ohne RAL-Gütezeichen und ohne den Nachweis der Biolöslichkeit oder solche, die vor dem 01.06.2000 gekauft wurden, sind als krebserzeugend in der Kategorie 2 oder 3 einzuordnen, sofern sie:

  • Lungengängige Fasern (sogenannte WHO-Fasern) enthalten

  • Einen Kanzerogenitätsindex (KI) < 40 aufweisen.

 

 

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