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asbest

ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale, die nach ihrer Aufbereitung technisch verwendbare Fasern unterschiedlicher Länge ergeben. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Staaten verboten, unter anderem in der ganzen EU und der Schweiz (seit 1990).

Bei unsachgemäßem Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten asbesthaltiger Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Wenn dabei auch Fasern mit einer Faserlänge von größer als 5 Âµm, einem Durchmesser von max. 3 Âµm und einem Längen-/ Durchmesser-Verhältnis von mindestens 3:1 entstehen, können diese Asbestfasern in die Alveolen der Lunge gelangen und schon bei geringer Belastung eine Asbestose auslösen. Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, ist erhöht.

Berücksichtitge Richtlinien Im Umgang

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), Richtlinie Nr. 6503, Asbest / Bauarbeitenverordnung (BauAV) / Anforderungen der SUVA

 

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