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Risse

Ursachenanalyse: Eine Begutachtung hilft die Ursache festzustellen.

Obwohl alle Risse für den Laien scheinbar gleich aussehen, unterscheiden sie sich in ihren Erscheinungsformen. An Hand der Risseigenschaften kann man einerseits auf die Rissursachen schließen, andererseits beurteilen, ob sich die Risse auf das betroffene Bauwerk negativ auswirken, oder ob geltende Normen verletzt wurden.

 

Rissprotokolle:

Durch Bautätigkeiten auf der Nachbarparzelle, kann es zu Beschä­digungen am eigenen Haus kommen. Damit diese Schäden später nachgewiesen werden können, empfiehlt es sich, vor Baubeginn ein Rissprotokoll ­aufzunehmen. Darin wird der ­aktuelle Zustand des Gebäudes festgehalten – mit Fotos und detaillierten Beschreibungen. Das Protokoll ist vom Hausbesitzer und dem Bauherrn (oder einem Vertreter, etwa dem Bauleiter) gemeinsam aufzunehmen und von beiden zu unterschreiben. Will der Bauherr kein Protokoll aufnehmen, kann sich der besorgte Nachbar an die zuständige Amtsperson wenden (kantonale Unterschiede). Über die Zuständigkeit erteilt die Gemeindeverwaltung Auskunft. Ein solches amtliches Rissprotokoll dient auch ohne Unterschrift des Bauherrn als Beweis. Wenn kein Rissprotokoll zu Beginn der Bautätigkeit erstellt wurde, kann man eine vorsorgliche Beweissicherung – ein Gutachten – erstellen lassen. Dieses ordnet das Gericht auf Begehren des Hauseigentümers an, wenn (noch) kein Prozess hängig ist.

 

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