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Heizungen

Die Bewertung gebäudetechnischer Mangelsituationen beschränkt  sich auf Funktionsprüfungen und Thermografien. Temperaturmessungen werden als Grundlage für die Bewertung einer ausreichenden Beheizbarkeit durchgeführt werden. Eine weitergehende Stellungnahme zur Ursache einer möglichen Funktionsstörung bleibt dann dem Sondersachverständigen vorbehalten. Unsere Aufgabe als Baugutachter besteht also bei Mängelbehauptungen zur technischen Gebäudeausrüstung in einer ersten Funktionsprüfung als Grundlage zur Entscheidung über die Beauftragung eines weiteren Sondersachverständigen.

 

 

 

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