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Fenster und Türen

Gemäss der SIA Norm 331, 2012  "Fenster und Fenstertüren" sehen die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit wie folgt aus:

"...Fenster müssen Windkräfte, Eigenlast, Kräfte aus der Betätigung sowie allenfalls zusätzlich zu erwartende Einwirkungen, z.B. von Sonnenschutz- oder Beschattungssystemen, aufnehmen und an die Anschlussbauteile übertragen können.
Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit eines Fensters hat unter Berücksichtigung der entsprechenden Baustoffnormen zu erfolgen. Die Gebrauchstauglichkeit gilt aIs gewährleistet, wenn das Fenster die vereinbarten Leistungseigenschaften erfüllt..."

 

Gemäss der SIA Norm 343, 2014  "Türe und Tore" sehen die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit wie folgt aus:

"...Zu erwartende Verformungen des Tragwerkes infolge von Durchbiegungen, Temperatureinflüssen, Kriechen, Quellen und Schwinden sowie Dilatationen sind mit Angabe der voraussichtlichen Verformungen in Bezug auf die Gebrauchstauglichkeit der Türen und Tore zu überprüfen. Sie sind auf den Plänen festzuhalten oder dem Unternehmer schriftlich mitzuteilen, sofern sie 1‰ übersteigen.
Die Masse, die Bau- und die Montageart (siehe Anhänge A, B und C) sowie z.B. Mehrfarbigkeit, Flächenbündigkeit usw. sind festzulegen. Die Füllelemente und deren Einbau sind so zu projektieren, dass die Gesamtanforderungen an die Tür- oder Torkonstruktion erfüllt werden. Die Verträglichkeit der verwendeten Materialien, die direkt oder indirekt miteinander in Verbindung stehen, ist sicherzustellen.
Art und Aufbau der Beschichtungen sind zu definieren. Wo erforderlich, ist ein Potenzialausgleich sicherzustellen..."

 

Wir prüfen Ihre Fenster und Türen, gemäss der Regelwerke.

 

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